Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparente Bedingungen für exklusive Fahrerlebnisse
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Premium-Sportwagen zwischen uns als Vermieter und Ihnen als Mieter. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Geschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen unterliegen ausschließlich diesen AGB. Bei Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als das zwingende Verbraucherschutzrecht nicht entgegensteht.
§ 2 Vertragsschluss und Reservierung
Reservierungsverfahren
- • Reservierungen erfolgen über unsere Online-Plattform oder telefonisch
- • Eine Reservierung stellt zunächst nur eine unverbindliche Anfrage dar
- • Der Mietvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande
- • Wir behalten uns das Recht vor, Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen
Voraussetzungen
- • Mindestalter: 25 Jahre
- • Gültiger Führerschein seit mindestens 3 Jahren
- • Kreditwürdigkeitsprüfung
- • Hinterlegung einer Kaution
§ 3 Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Die Mietpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich zum Grundmietpreis können folgende Kosten anfallen:
Zusatzleistungen
- • Zusätzliche Fahrerberechtigungen
- • Erweiterte Versicherungsoptionen
- • Concierge-Services
- • Lieferung und Abholung
Nebenkosten
- • Kraftstoffkosten
- • Strafzettel und Bußgelder
- • Reinigungskosten bei Verschmutzung
- • Schäden über Selbstbeteiligung hinaus
§ 4 Kaution und Sicherheitsleistung
Kautionshöhe nach Fahrzeugkategorie
Tagesmiete
CHF 5.000 - 15.000
Wochenendpakete
CHF 10.000 - 25.000
Langzeitmiete
CHF 15.000 - 50.000
Die Kaution wird bei vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb von 14 Werktagen zurückerstattet.
§ 5 Fahrzeugübergabe und -zustand
Bei der Fahrzeugübergabe wird gemeinsam ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu prüfen und eventuelle Mängel sofort zu melden.
Übergabeprozess
- • Vollständige Fahrzeuginspektion mit Dokumentation
- • Einweisung in alle Fahrzeugfunktionen
- • Überprüfung der Führerschein- und Identitätsdokumente
- • Abschluss der Versicherungsformalitäten
- • Übergabe der Fahrzeugpapiere und Schlüssel
§ 6 Pflichten des Mieters
Fahrzeugnutzung
- • Ausschließlich bestimmungsgemäße Nutzung
- • Einhaltung aller Verkehrsregeln
- • Keine Teilnahme an Rennen oder ähnlichen Veranstaltungen
- • Verbot der gewerblichen Nutzung ohne Genehmigung
- • Keine Überlassung an Dritte ohne schriftliche Erlaubnis
Sorgfaltspflichten
- • Regelmäßige Kontrolle von Öl, Wasser und Reifen
- • Sofortige Meldung von Schäden oder Defekten
- • Sichere Verwahrung der Fahrzeugschlüssel
- • Schutz vor Diebstahl und Vandalismus
- • Einhaltung der Wartungsintervalle bei Langzeitmiete
§ 7 Versicherung und Haftung
Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Der Mieter trägt die vereinbarte Selbstbeteiligung bei Schäden. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
Versicherungsumfang
Eingeschlossen
- • Vollkaskoversicherung
- • Haftpflichtversicherung
- • Diebstahlschutz
- • Glasbruchversicherung
Ausgeschlossen
- • Schäden durch Vorsatz
- • Rennveranstaltungen
- • Alkohol- oder Drogeneinfluss
- • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
§ 8 Rückgabe und Vertragsende
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Verspätete Rückgabe führt zu zusätzlichen Kosten.
Rückgabebedingungen
- • Fahrzeug im ursprünglichen Zustand (normale Abnutzung ausgenommen)
- • Vollgetankter Zustand bei Benzin-Fahrzeugen
- • Alle Fahrzeugpapiere und Schlüssel vollständig
- • Innenraum in sauberem Zustand
- • Keine zusätzlichen Gegenstände im Fahrzeug
§ 9 Kündigung und Stornierung
Stornierungsfristen
- • Bis 48h vor Mietbeginn: kostenfrei
- • 24-48h vor Mietbeginn: 50% der Mietkosten
- • Weniger als 24h: 100% der Mietkosten
- • No-Show: Vollständige Berechnung
Außerordentliche Kündigung
- • Bei Vertragsverstoß des Mieters
- • Bei falschen Angaben zur Person
- • Bei Zahlungsverzug
- • Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit
§ 10 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, Streiks oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Hauptsitz unseres Unternehmens, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Streitbeilegung
Wir sind bestrebt, eventuelle Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich zu lösen. Bei Streitigkeiten empfehlen wir zunächst die Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice. Alternativ steht Ihnen die Schweizerische Schlichtungsstelle für Konsumentenangelegenheiten zur Verfügung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.